Das Schweizer Bankengeheimnis ist im Grundgesetz verankert, und kann nur von einem Schweizer Richter aufgehoben werden. Dieser muss sich aber üerzeugen, dass es sich um eine schwere Straftat ( z.B. Waffen, Drogen, Menschenhandel oder Geldwäsche im großen Stil) handelt.
Das Schweizer Bankengeheimnis existiert nach wie vor! Sollte ein Bankangestellter einer Schweizer Bank Informationen über einen Kontoinhaber preisgeben, muss dieser mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000,00 CHF oder mit einer mehrjährig Freiheitsstrafe rechnen
Schweizer Bank für Deutsche.
Viele Interessenten machen sich berechtigte Sorgen, dass der Euro weiter an Wert verliert, und die jetzige politische und wirtschaftliche Situation die Finanzkrise weit übertreffen wird. Ich Empfehle Ihnen den Link auf Wissen, um mehr über das Bankensystem und Endeignung zu erfahren.
Die Medien schaffen seit Jahren den Eindruck, dass es bestimmten Kreisen wichtig ist Ihr Geld nicht nachvollziehbar in der Schweiz anzulegen. Dazu ist nur folgendes zu sagen. Das Schweizer Bankengesetz und die Aufsicht, haben keinerlei Interesse Ihre eigenen Gesetze zu missachten. In unserer deutschen Verfassung ist festgeschrieben, dass jeder Bürger das Recht hat über sein Vermögen frei zu Verfügen und sein Geld dort anzulegen, wo und wie er es für richtig hält, auch in der Schweiz.
Ist mein Geld in der Schweiz sicher:
Die politische und wirtschaftliche Stabilität, das Schweizer Bankengeheimnis haben zu Recht einen sehr guten Ruf. Als Kontoinhaber können Sie sich sicher fühlen, dass keiner ohne Ihre Einwilligung den Zugriff auf Ihr Konto vornehmen kann. Die Schweizer Banken unterstützen diese Vorgehensweise nicht. Mit einem CHF Schweizer Konto sind Sie auf der sicheren Seite, in allen Lebenslagen.
Einlagensicherung:
Die Schweizer Bankenaufsicht FINMA überwacht und reguliert alle Finanzinstitute. Alle Banken sind der ESUSISSE – Einlagensicherung angeschlossen. Informationen www.esisuisse.ch sollte eine Bank ernsthafte Probleme bekommen ist das Kundenvermögen bis zu einer Höhe von 100 000,00 CHF abgesichert. Die Schweizer Banken trennen Kundeneinlagen streng vom Bankenvermögen, und somit fällt bei einer Insolvenz das Kundenvermögen nicht in die Konkursmasse.
OECD Bankeninformationsaustausch- Finanzamt!
Von 100 Staaten hat die Schweiz 2018 der Vereinbarung zugestimmt, dass bestimmte Kontendaten automatisch an das Bundeszentralamt- Steuern in das jeweilige Land weitergeleitet werden.
Details: Schweizer Banken dürfen seit 2017 kein Schwarzgeld mehr annehmen.
Ist das Konto eröffnet, dürfen nur für steuerliche Zwecke die Daten des Kontoinhabers von der Schweizer Bank an das Bundeszentralamt- Steuern gemeldet werden.
Das Konto ist in Deutschland nicht registriert.
Was wird übermittelt:
Persönliche Daten, Kontonummer, Adresse, Geburtstag und eventuell die ID-Steuernummer.
Saldo des Kontos am Jahresende.
Kontotransaktionen- jährliche Bewegungen werden nicht ausgetauscht.
Konto Auflösung, erfolgt nur einen Statusmeldung.
Kapitalerträge müssen in den jeweiligen Wohnsitzsaat in der Steuererklärung angegeben werden.
Vereinfacht, der Fiskus darf schauen, hat in der Schweiz aber keine Handlungsbefugnisse.
Die Finanzbehörden wurden von der EU verpflichtet, diese Daten streng vertraulich zu behandeln und keinesfall an andere Behörden weiterzuleiten.
Erst bei einem Steuerstrafverfahren wird auf diese Datenbank zugegriffen.
Profitieren von unserer langjährigen Erfahrung und sehr guten Kontakten zu ausgewählten und ansässigen Schweizer Banken-
Besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für Ihr Interesse!